Wie beantrage ich die Einschreibung?


  • Für die Einschreibung in einen Bachelorstudiengang benötigen Sie in der Regel das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, der einschlägigen fachgebundenen Hochschulreife oder eine vergleichbare ausländische Qualifikation.Bewerberinnen und Bewerber mit einer beruflichen Qualifikation können je nach Art der beruflichen Vorbildung direkt das Bachelorstudium aufnehmen oder den Hochschulzugang über ein Probestudium oder eine Zugangsprüfung erlangen.
  • Für die Einschreibung in einen Masterstudiengang benötigen Sie ein Zeugnis über ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern oder einen vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss. Darüber hinaus gibt es für unsere Masterstudiengänge zusätzliche Voraussetzungen für die Einschreibung. Informieren Sie sich über diese speziellen Zulassungsvoraussetzungen (besondere Noten oder fachspezifische Kenntnisse).




Zulassungsvoraussetzung für das Akademiestudium

Als Akademiestudierende/r kann jede/r zugelassen werden, die/der einzelne Module/Kurse in einem Fernstudium studieren möchte.
Der Nachweis von bestimmten Zulassungsvoraussetzungen ist für das Akademiestudium nicht erforderlich, da Sie nicht in einen Studiengang eingeschrieben werden und somit keinen Hochschulabschluss erlangen.